Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.